Privatpraxis

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das heißt folgendes: SelbstzahlerInnen und PrivatpatientInnen können meine Leistungen in Anspruch nehmen. Als Selbstzahler sind Sie unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. 

 

Was sind für Sie die Vorteile, wenn Sie "Selbstzahler" sind?

  • Schnelle Verfügbarkeit: Sie können eine Therapie ohne lange bürokratische Wege direkt beginnen.
  • Wahl des/der TherapeutIn: Sie können die Wahl des oder der TherapeutIn mehr bestimmen. Sie haben eine größere Wahlfreiheit.
  • mehr Planbarkeit: Sie haben mehr Einfluß auf die Länge der Therapie. Wenn Sie sagen, "es genügt", dann ist Ende.
  • Diskretion: Ihre Versicherung oder auch andere Einrichtungen erfahren nichts davon, dass Sie therapeutische Unterstützung wählen.
  • Flexibel in den Terminen: Ich biete Ihnen Terminen in den Abendstunden oder an Samstagen an.
  • Keine Sperrfrist: Die gängige 2-Jahre-Sperrfrist nach einer abgeschlossenen oder einer abgebrochenen Therapie entfällt für Sie.
  • Flexibilität: Bei Bedarf können Sie sehr kurzfristig wieder einen neuen Termin erhalten und Ihr Thema besprechen.
  • Steuerlich absetzbar: Die Kosten für selbstbezahlte therapeutische Behandlungen können Sie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Berufsbedingtes Coaching ist als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Mehr Informationen dazu erfragen Sie bei Ihrem Steuerberater. 

 

Ich rechne meine Leistungen direkt mit meinen KlientInnen ab, unabhängig vom Kostenträger. Die Honorarrechnung, die Sie von mir erhalten,  können Sie z. B. bei der Privaten Krankenversicherung mit dem Ziel der Kostenerstattung einreichen. Eine direkte Abrechnung mit  Gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. 

 

 

Therapiekonditionen

Honorare für Therapie-Leistungen für privat Krankenversicherte bzw mit Zusatzversicherungen

Es liegt eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie vor. Meine Honorare für psychotherapeutische Einzelsitzungen werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Heilbehandlungen sind nach §4 Nummer 14 umsatzsteuerfrei. 

Das Honorar für psychotherapeutische Einzelgespräch bei einer Dauer von 60 Minuten beträgt derzeit 120  Euro. Im Einzelfall wird der Betrag individuell verhandelt. Die Dauer einer Einzelsitzung beträgt 60 Minuten. Wenn Sie Leistungen von Heilpraktikern mitversichert haben, werden diese in der Regel im Bereich Psychotherapie auch anteilig oder auch komplett übernommen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung. 

 

Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen krankenversicherungen

Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen besteht keine Übernahmepflicht der Therapiekosten bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie. Mitunter kann eine Ausnahme von den Krankenkassen gemacht werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie innerhalb eines zumutbaren Zeitraum (idR mehr als drei Monate) keinen kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden konnten. Daher ist es ratsam, wenn Sie alle Versuche der Kontaktaufnahme bei einem niedergelassenen Therapeuten dokumentieren. Klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse die Bedingungen für eine Therapie und die Kostenübernahme ab. 

 

 

 

Honorare für Selbstzahler - Therapie

Das Honorar für 60 Minuten beträgt 120 Euro. Im Einzelfall wird der Betrag individuell verhandelt. Die Dauer einer Einzelsitzung beträgt  60 Minuten. Psychotherapie ist steuerlich absetzbar. Heilbehandlungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Sitzung, d.h. Sie erhalten am Ende jeder Sitzung eine Rechnung.

 

 

 

 

Coaching Honorare

Honorare für Business Coaching und Life Coaching

120 Euro pro Zeitstunde für Selbstzahler bzw. Privatpersonen. Im Einzelfall wird der Betrag individuell verhandelt. Die Rechnungen über Coaching Maßnahmen können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden. Sie werden ohne gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgestellt. Die Abrechnung erfolgt über "Die Lernfabrik". Sie erhalten eine Rechnung direkt im Anschluss an die Sitzung. Coaching-Sitzungen sind keine Kassenleistungen. 

Speed-Coaching, 2 Zeitstunden am Stück: 220 Euro.

Honorare für Coaching in einem unternehmerischen Kontext, also durch ein Unternehmen oder eine Organisation beauftragt: 210 Euro pro Zeitstunde.

 

 

 

 

Erstgespräch

Ob Sie ein Coaching oder eine psychotherapeutische Behandlung beginnen möchten, können wir in einem Erstgespräch (Dauer 45 Minuten) klären. Die Kosten für ein unverbindliches Erstgespräch betragen 50 Euro. Im Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen und können feststellen, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten in Frage kommt. Dies ist sehr wichtig, da ein Vertrauensverhältnis für die weitere Arbeit die Basis darstellt.